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Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket I)

Das Sozialschutz-Paket  I ist am 28. März 2020 in Kraft getreten und enthält für einen begrenzten Zeitraum Sonderregelungen, die es erleichtern, AlG-II (Hartz4) in Anspruch zu nehmen.


6 Monate keine Vermögensanrechnung bei AlG-II (Hartz IV):

Bei Bewilligungszeiträumen die vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 (dieser Zeitraum wird bis zum 30.09.2020 durch eine Rechtsverordnung verlängert) beginnen, wird für die Dauer von sechs Monaten nur "erhebliches Vermögen" berücksichtigt. Es wird nach dem Gesetz vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorliegt, wenn dies bei Antragstellung erklärt wird.

Als erhebliches Vermögen ist nach den Weisungen der JobCenter Vermögen über 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Das Vermögen muss sofort verwertbar sein, also insbesondere Barmittel und sonstige liquide Mittel. Somit ist beispielsweise selbstgenutztes Wohneigentum auch dann nicht einzusetzen, wenn es im Einzelfall nicht angemessen ist. Wenn mehr als erhebliches Vermögen vorliegt, muss die Anrechnung geprüft werden, ggf. auch unter Härtefallgesichtspunkten.


6 Monate befristet keine Umzugsaufforderung durch das JobCenter:

Wenn es bisher keine Kostensenkungsaufforderung zur Senkung der Miete gab, gibt es befristet für 6 Monate keine Kostensenkungsaufforderung und der Zeitraum wird bei einer neuen Aufforderung auch später nicht mitgerechnet.


Vorläufige Leistungen für 6 Monate:

Bei vorläufig bewilligten Leistungen (wenn für die Feststellung längere Zeit benötigt wird) werden Leistungen für 6 Monate bewilligt. Nur wenn der Leistungsempfänger selbst es beantragt, wird abschließend über die Leistungen entschieden, ansonsten gilt die vorläufige Leistungntscheidung.

Automatische Weiterbewilligung bisheriger Leistungen:

Wenn Bewilligungen in der Zeit vom 31.03.2020 bis vor dem 31.08.2020 enden, wird auch ohne Antrag automatisch in bisheriger Höhe für 12 Monate weiterbewilligt, vorläufige Leistungen für 6 Monate.

Diese automatischen Weiterbewilligungen können aber überprüft werden und es gilt die allgemeine Pflicht zur Mitteilung geänderter Umstände.

 

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 


Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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Höherer Kindesunterhalt - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 erhöhen sich die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle sowie das staatliche Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die aktuelle Version

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Behindertenpauschbeträge ab 01.01.2021 erhöht


Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht. Ein Pauschbetrag wird nunmehr bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt.
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Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
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