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Erwerbsminderung oder Altersrente für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Deutschen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg und andere) einen Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte stellen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Altersrente bei Berufsunfähigkeit oder Altersrente bei Erwerbsunfähigkeit zu stellen. Dies ist zum einen von Ihrem Geburtsjahrgang abhängig und zum anderen davon, ab welchem Zeitpunkt Sie als schwerbehinderter Mensch anerkannt wurden oder seit wann Ihre Erwerbsminderung vorliegt.

 

Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Auf diese haben jedoch nur Menschen Anspruch, die als Schwerbehinderte bereits anerkannt wurden. Sollten Sie bisher noch keinen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt haben, so beraten wir Sie auch gern dazu. Hier finden Sie weitere Informationen zum Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis.

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 


Behindertenpauschbeträge ab 01.01.2021 erhöht


Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht. Ein Pauschbetrag wird nunmehr bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt.
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 Regelbedarfe AlG-II / Hartz IV und Sozialhilfe ab 01.01.2021

Die Regelbedarfe beim AlG-II /Hartz IV und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2021 erhöht.

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Coronavirus Sozialschutz-Pakete verlängert

 

Das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) ist am 27.03.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 28.03.2020 in Kraft getreten.

Das Sozialschutzpaket II ist am 28.05.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 29.05.2020 in Kraft getreten. Mit Gesetz vom 09.12.2020 wurden die Regelungen verlängert.

 

Das Gesetz enthält einige sozialrechtlich wichtige Regelungen für die nächsten Monate:

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Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht Testament Erben trotz Hartz IV Priv. Krankenversicherung
Wechselmodell Erbvertrag Vermögensfreibeträge Rente mit 63
Vaterschaftsanerkennung Erbschaftssteuer Elternunterhalt  
Fortbildungsbescheinigung des DAV
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