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Zugewinnausgleich

Liegt kein Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag vor, so leben die Ehegatten oder Lebenspartner meist im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Denn dieser tritt mit der Eheschließung automatisch in Kraft. Die Zugewinngemeinschaft endet mit der Scheidung. In diesem Fall kann ein Ehegatte gegen den anderen einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns haben. Um diesen zu ermitteln, wird das Vermögen von beiden Ehegatten oder Lebenspartnern bei der Heirat mit dem Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen. Dabei werden aber nicht alle während der Ehe erworbenen Güter zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt. Denn es gibt nur einen Zahlungsanspruch auf die Wertdifferenz.

 

Ob bei Ihren Vermögensverhältnissen die gesetzliche Regelung günstig ist, erläutern wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch. Dabei beraten wir Sie umfassend: ob die gesetzliche Regelung durch einen Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag modifiziert werden sollte oder ob andere Regelungen wie eine Gütertrennung in Ihrem Fall geeigneter sind.

 

Wir erläutern Ihnen, was der Zugewinnausgleich für Sie bedeutet und welche Ausgleichsforderungen im Falle einer Trennung oder Scheidung auf Sie zukommen. Dabei sind die individuellen Rechte an Immobilien oder Unternehmen besonders zu berücksichtigen.

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
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Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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Höherer Kindesunterhalt - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 erhöhen sich die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle sowie das staatliche Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die aktuelle Version

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Neu: Online-Scheidungsformular für eine schnellere Scheidung in Berlin

Mit unserem Online-Scheidungsformular können Sie nicht nur Kontakt zu uns aufnehmen, sondern alle für das Scheidungsverfahren relevanten Daten an uns übermitteln.

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