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Im Laufe eines Scheidungsverfahrens wird vom Familiengericht der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehe oder der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche der Altersvorsorge ausgeglichen. Deshalb werden im Laufe des Verfahrens alle Rentenanwartschaften ermittelt: Betriebsrente, Riesterrente, gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, Versorgungswerke, private Rentenversicherungsverträge und Ähnliches.

Damit das Familiengericht die Scheidung schneller durchführen kann, sollten die Ehegatten ihr Rentenversicherungskonto bei der Rentenversicherung geklärt haben. Dazu können sie sich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen und einen Antrag auf Kontenklärung stellen..

Vor der Scheidung können Ehegatten oder Lebenspartner diesen Versorgungsausgleich ausschließen oder modifizieren. Wir beraten Sie zum Versorgungsausgleich und welche Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung es gibt.

Im Scheidungsverfahren ist die Klärung des Versorgungsausgleichs einer der wesentlichen Faktoren, die auch die Dauer von einverständliche Ehescheidungen beeinflussen. Sinnvoll ist es daher, bereit mit dem Scheidungsantrag den ausgefüllten Fragebogen zum Versorgungsausgleich für Ehegatten einzureichen, damit das Familiengericht sofort die beteiligten Versorgungsträger anschreiben kann.