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Zu Ihrem Scheidungsanwalt oder Ihrer Scheidungsanwältin sollten Sie ein besonderes Vertrauensverhältnis haben. Wir sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Diskretion ist ein wichtiger Bestandteil der Beziehung zu unseren Mandanten.

Einen Scheidungsantrag oder Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft können wir für Sie zum Ablauf des Trennungsjahres stellen. Dieser Antrag wird Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin vom Familiengericht zugestellt. Beide Partner müssen dem Familiengericht ihre jeweiligen Rentenanwartschaften auf einem Formular mitteilen. Das Familiengericht holt dann von allen Versorgungsträgern Auskünfte ein. Liegen sämtliche Auskünfte vor, so wird ein Scheidungstermin angesetzt. Zum Scheidungstermin müssen Sie persönlich erscheinen. Ihr Scheidungsanwalt ist an Ihrer Seite dabei. Das Gericht spricht die Scheidung durch einen Beschluss aus, der mit der Post zugestellt wird.

Weitere Streitfragen zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht können im Rahmen des Scheidungsverfahrens geklärt werden. Das geschieht jedoch nur, wenn ein Partner dieses beantragt. Automatisch regelt das Familiengericht diese Fragen nicht.