• Aktuelle Seite:  
  • SCHEIDUNG
  • SCHEIDUNGSANWALT

Alte Jakobstraße 78 | 10179 Berlin Tel. +49 (0) 30 / 23 55 29-0

header_left

+49 - (0)30 - 23 55 29-0

+49 - (0)30 - 23 55 29-99

kanzlei@rechtsanwalt-partner.de

Alte Jakobstr. 78, 10179 Berlin

header_right
zum Menü...
  • HOME>open
    • KANZLEI
    • SUSANNE JANSSEN
    • THOMAS STAUDACHER
    • BÜROTEAM
    • ANFAHRT
    • KOSTEN
    • PROZESSKOSTENHILFE
    • STELLENANGEBOTE
    • KONTAKT
  • ERBRECHT>open
    • FAQ ERBRECHT - HÄUFIGE FRAGEN
    • ERBENGEMEINSCHAFT
    • ERBSCHEIN
    • TESTAMENT
    • TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
    • PFLICHTTEIL
    • ERBSCHAFTSTEUER
    • PATIENTENVERFÜGUNG
    • VORSORGEVOLLMACHT
    • BETREUUNGSVERFÜGUNG
    • ERBRECHT MIT BERATUNGSHILFE DURCHSETZEN
  • FAMILIENRECHT>open
    • UNTERHALTSRECHNER
    • DÜSSELDORFER TABELLE
    • SORGERECHT
    • ELTERNUNTERHALT
    • EHEVERTRAG-LEBENSPARTNERSCHAFTSVERTRAG
  • VORSORGE>open
    • VORSORGEVOLLMACHT UND PATIENTENVERFÜGUNG
    • TESTAMENT
    • EHEVERTRAG
    • LEBENSPARTNERSCHAFTSVERTRAG
    • BETREUUNGSVERFÜGUNG
  • SCHEIDUNG>open
    • SCHEIDUNGSANWALT
    • SCHEIDUNGSKOSTEN
    • ONLINE-SCHEIDUNG>open
      • SCHEIDUNGSFORMULAR
    • VERSORGUNGSAUSGLEICH
    • ZUGEWINNAUSGLEICH
  • SOZIALRECHT>open
    • HARTZ 4>open
      • Hartz 4 - Corona - Sozialpaket
      • MIETE
      • SANKTIONEN
      • SCHONVERMÖGEN
      • RÜCKFORDERUNG
      • SOZIALWIDRIGES VERHALTEN
      • ERBEN
      • BEDÜRFTIGENTESTAMENT
      • UNTERHALTSREGRESS
      • ZWANGSVERRENTUNG
    • SOZIALAMT>open
      • MIETE
      • SCHONVERMÖGEN
      • RÜCKFORDERUNG
      • SOZIALWIDRIGES VERHALTEN
      • BEHINDERTENTESTAMENT
      • UNTERHALTSREGRESS
      • ERBEN UND SOZIALAMT
    • SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG
    • BEHINDERUNG>open
      • SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
      • VERSCHLIMMERUNGSANTRAG
      • ERWERBSMINDERUNG
      • REHABILITATION UND TEILHABE
    • AUSBILDUNG
    • KINDERGELD
    • MUTTERSCHAFTSGELD
    • SOZIALGERICHTSVERFAHREN
  • SOZIALVERSICHERUNG>open
    • ARBEITSLOSENGELD>open
      • AUFSTOCKUNG
      • SPERRZEITEN
    • KRANKENVERSICHERUNG
    • RENTENVERSICHERUNG>open
      • RENTE MIT 63
      • ERWERBSMINDERUNGSRENTE
      • HINTERBLIEBENENRENTE
      • RENTENBERECHNUNG
    • UNFALLVERSICHERUNG
    • PFLEGEVERSICHERUNG
  • AKTUELLES>open
    • ERBRECHT
    • SOZIALRECHT
    • FAMILIENRECHT
    • ÜBER UNS

Ihr Scheidungsanwalt

Zu Ihrem Scheidungsanwalt oder Ihrer Scheidungsanwältin sollten Sie ein besonderes Vertrauensverhältnis haben. Wir sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Diskretion ist ein wichtiger Bestandteil der Beziehung zu unseren Mandanten.

 

Einen Scheidungsantrag oder Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft können wir für Sie zum Ablauf des Trennungsjahres stellen. Dieser Antrag wird Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin vom Familiengericht zugestellt. Beide Partner müssen dem Familiengericht ihre jeweiligen Rentenanwartschaften auf einem Formular mitteilen. Das Familiengericht holt dann von allen Versorgungsträgern Auskünfte ein. Liegen sämtliche Auskünfte vor, so wird ein Scheidungstermin angesetzt. Zum Scheidungstermin müssen Sie persönlich erscheinen. Ihr Scheidungsanwalt ist an Ihrer Seite dabei. Das Gericht spricht die Scheidung durch einen Beschluss aus, der mit der Post zugestellt wird.

 

Weitere Streitfragen zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht können im Rahmen des Scheidungsverfahrens geklärt werden. Das geschieht jedoch nur, wenn ein Partner dieses beantragt. Automatisch regelt das Familiengericht diese Fragen nicht.

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 


Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

Weiterlesen ...

Höherer Kindesunterhalt - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 erhöhen sich die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle sowie das staatliche Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die aktuelle Version

Weiterlesen ...

Neu: Online-Scheidungsformular für eine schnellere Scheidung in Berlin

Mit unserem Online-Scheidungsformular können Sie nicht nur Kontakt zu uns aufnehmen, sondern alle für das Scheidungsverfahren relevanten Daten an uns übermitteln.

Weiterlesen ...
Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht Testament Erben trotz Hartz IV Priv. Krankenversicherung
Wechselmodell Erbvertrag Vermögensfreibeträge Rente mit 63
Vaterschaftsanerkennung Erbschaftssteuer Elternunterhalt  
Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 

  • TEAM
  • KONTAKT
  • ANFAHRT
  • LINKS
  • IMPRESSUM
  • DATENSCHUTZ