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Schneller zur Scheidung mit Online-Scheidungsauftrag

Bei einer Online-Scheidung erteilen Sie uns mit dem Online-Scheidungsformular den Auftrag für die Ehescheidung. Per Mail oder Online-Formular übermitteln Sie uns die notwendigen Daten und Dokumente. Sind die Unterlagen vollständig und wurde der Vorschuss für die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten überwiesen, dann reichen wir den Scheidungsantrag umgehend ein. Das Familiengericht erhält Ihren Scheidungsantrag als elektronischen Schriftsatz über das elektronische Anwaltspostfach.

Alle weiteren Schriftsätze an das Gericht reichen wir ebenfalls elektronisch ein. Wenn wir vom Gericht Post für Sie erhalten, senden wir Ihnen diese sofort eingescannt per Email zu (wenn Sie diese Versandart gewählt haben).

Persönlich müssen Sie und Ihr Ehegatte in der Regel einmalig zum Scheidungstermin beim Familiengericht erscheinen. Bei diesem Termin sind wir als Anwälte anwesend und unterstützen und vertreten Sie.

Über den Antrag auf Ehescheidung entscheidet das Familiengericht durch einen Beschluss. Dieser wird zurzeit noch per Post zugestellt.

Auch bei einem Online-Scheidungsauftrag beraten wir Sie persönlich. Wir sind immer auf kurzem Weg telefonisch für Sie erreichbar.

Sie möchten online einen Scheidungsantrag beauftragen?

Dann nutzen Sie unser Online-Scheidungsformular. Mit diesem können Sie uns alle notwendigen Daten und Dokumente sicher zusenden. Die Daten werden an uns verschlüsselt übermittelt per HTTPS-Protokoll. Im Anschluss können wir für Sie den Scheidungsantrag einreichen.

 

Dokumente zum Scheidungsantrag können Sie im PDF-Format ebenfalls über das Formular hochladen. Wenn Sie von den Dokumenten noch kein PDF haben, können Sie diese mit diversen Apps für Smartphones erstellen: So lässt sich z.B. mit dem Smartscanner pro ein Foto direkt in ein PDF umwandeln.

 

Bestimmte Dokumente wie die Vollmacht brauchen wir im Original. Bei anderen Dokumenten kann es sein, dass das Familiengericht diese anfordert oder Sie das Dokument zum Termin mitbringen müssen.

 

Sie haben noch Beratungsbedarf zur Scheidung?

Sie können das Online-Scheidungsformular auch dann nutzen, wenn Sie zunächst noch Beratungsbedarf haben. Geben Sie zusätzlich zu Ihren Daten einfach an, zu welchen Themen Sie noch Fragen haben und ob Sie telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei beraten werden möchten.

 

Wenn Sie lieber zuerst eine persönliche Beratung wahrnehmen wollen, rufen Sie uns einfach an, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. In diesem Fall können Sie unser Online-Scheidungsformular als Checkliste benutzen. So können Sie sich auf das persönliche Beratungsgespräch vorbereiten und alle notwendigen Dokumente zusammenstellen.

 

Sie haben nicht alle Dokumente für die Scheidung?

Wenn Sie keine Heiratsurkunde oder keine Geburtsurkunden der Kinder haben, können Sie diese gegen eine geringe Gebühr beim Heiratstandesamt bzw. beim Geburtsstandesamt der Kinder anfordern. Bei vielen Berliner Standesämtern ist das online möglich: https://www.berlin.de/standesamt/urkunde-anfordern/?bezirk

 

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Scheidung

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