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Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und Ihr Gesundheitszustand hat sich verschlechtert? Dann haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen. Das Versorgungsamt wird im günstigen Fall einen höheren Grad der Behinderung (GdB) oder zusätzlich ein Merkzeichen anerkennen. Im ungünstigen Fall nimmt das Versorgungsamt den Verschlimmerungsantrag zum Anlass, Ihren Fall zu überprüfen: Ob die anerkannte Behinderung nicht vielleicht zu hoch angesetzt ist und ob die Schwerbehinderteneigenschaft noch zutreffend ist. Im Extremfall wird Ihnen die Schwerbehinderteneigenschaft aberkannt. Das Risiko besteht insbesondere dann, wenn Ihre Schwerbehinderung vor längerer Zeit anerkannt wurde. Seitdem könnten sich die rechtlichen Regelungen zu Ihrem Nachteil geändert haben. Vielleicht hat sich sogar Ihr Gesundheitszustand verbessert - was schön ist für Sie, aber schlecht für den Grad der Behinderung.

Wir beraten Sie, bevor Sie einen Verschlimmerungsantrag stellen. So wissen Sie vorher, ob ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Wir prüfen für Sie, ob Sie vielleicht sogar das Risiko eingehen, dass Ihnen der Schwerbehindertenausweis genommen wird. Wir vertreten Sie in Verfahren über die Rücknahme und ergreifen mit Ihnen die notwendigen verfahrensrechtlichen Schritte im Widerspruchs- oder Klageverfahren, um die Rücknahme zu verhindern.