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In Ihrem Testament, oft auch letztwillige Verfügung genannt, teilen Sie Ihren Erben Ihren letzten Willen mit. Sie können ein eigenes Testament verfassen oder ein gemeinschaftliches Testament zusammen mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner. Auch Erbverträge sind möglich. Wir beraten Sie, welche Form des letzten Willens sich für Sie am besten eignet. Nach Ihren Vorgaben entwerfen wir einen individuellen Text für Ihr ganz persönliches Testament.

Mit einem Testament kann man nicht nur konfliktträchtigte Erbengemeinschaften zwischen verschiedenen Mitgliedern der Familie vermeiden, sondern auch aktiv gestalten, was mit dem zu Lebzeiten erworbenen Vermögen geschehen soll.

Wenn man sich häufig im Ausland aufhält und womöglich über einen Zweitwohnsitz im Ausland verfügt, ist ein Testament ein Muss. Mit einer formgerechten Rechtswahl kann man sicherstellen, dass man nach deutschem Recht beerbt wird. Gemäß Art 4 der EU-Erbrechtsverordnung sind sonst die Gerichte des Landes zuständig, in dem der Erblasser/die Erblasserin zum Zeitpunkt des Todes seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Für Testamente gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihre besondere Familiensituation und das deutsche Erbschaftssteuerrecht berücksichtigen. Wir können für Sie eine individuelle Regelung Ihres Nachlasses formulieren oder Sie beraten, ob Sie ein Mustertestament rechtssicher nutzen können. Ein Testament, das Sie mit unserer Hilfe verfassen und notariell beurkunden lassen, auch notarielles Testament oder Erbvertrag genannt, kann in Einzelfällen den Erbschein ersetzen. Dies ermöglicht dem überlebenden (Ehe-)Partner oder den Kindern auch vor Erlass des Erbscheins handlungsfähig zu sein.

Übrigens, das Berliner Testament hat mit unserer Hauptstadt wenig zu tun. Das sogenannte Berliner Testament ist ein Fachbegriff und bezeichnet ein Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten die Kinder bedenken.