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Seit Anfang 2020 ist Rechtsanwältin Susanne Janssen auch Fachanwältin für Erbrecht. Die Rechtsanwaltskammer hat ihr die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung zu tragen.

RA Susanne Janssen

Rechtsanwältin Susanne Janssen ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2017 Fachanwältin für Sozialrecht. Gerade im Familienrecht legt sie viel Wert auf den interdisziplinären Dialog und engagiert sich seit vielen Jahren im Arbeitskreis für das beschleunigte Familienverfahren. Sie ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin.

 

Seit vielen Jahren ist Susanne Janssen auch auf dem Gebiet des Erbrechts tätig, seit 2020 ist Susanne Janssen nun auch Fachanwältin für Erbrecht.