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Das Hygienekonzept unserer Kanzlei

Zum Schutz unserer Mandaten und um die weitere Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verhindern, gelten in unserer Kanzlei die folgenden Hygieneregeln:

 

Mandantenbesprechungen bieten wir aktuell im Dezember 2020 / Januar 2021 nur per Telefon oder Videochat (WIRE) an.

 

Bei einem Besuch in unserer Kanzlei bitten wir Sie die folgenden Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:

 

  1. Bitte vermeiden Sie einen persönlichen Kontakt und nutzen Sie Email, Fax, Briefpost oder unseren durchgehend zugänglichen Außenbriefkasten.
  2. Wenn Sie dennnoch persönlich unsere Kanzlei aufsuchen wollen, um umfangreiche Unterlagen abzugeben, melden Sie dies bitte vorher telefonisch an.
  3. Wir möchten alle Mandant*innen und Besucher*innen freundlich begrüßen, werden dabei aber auf das Händeschütteln verzichten.
  4. Wir möchten Sie bitten, sich bei Ankunft in unserer Kanzlei die Hände zu waschen oder an dem bereitgestellten Spender zu desinfizieren.
  5. Bitte tragen Sie während des Aufenthalts in unserer Kanzlei einen Mund-Nasen-Schutz.
Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 


Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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Höherer Kindesunterhalt - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 erhöhen sich die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle sowie das staatliche Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die aktuelle Version

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Behindertenpauschbeträge ab 01.01.2021 erhöht


Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht. Ein Pauschbetrag wird nunmehr bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt.
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Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht Testament Erben trotz Hartz IV Priv. Krankenversicherung
Wechselmodell Erbvertrag Vermögensfreibeträge Rente mit 63
Vaterschaftsanerkennung Erbschaftssteuer Elternunterhalt  
Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 

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