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Auch während der Corona-Krise sind wir weiter für Sie erreichbar.

 

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Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Beratung. Viele Menschen kommen mit Fragen zu uns und wir geben gerne Auskunft, ob und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Dazu beraten wir Sie gern – und natürlich ganz persönlich und auf Ihre Situation bezogen.

 

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Das Hygienekonzept unserer Kanzlei

Zum Schutz unserer Mandaten und um die weitere Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verhindern, gelten in unserer Kanzlei die folgenden Hygieneregeln:

 

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Susanne Janssen
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Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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Fortbildungsbescheinigung des DAV
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