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Keine Zwangsverrentung mehr bei drohender Hilfebedürftigkeit ab 2017

Durch eine Änderung der Unbilligkeitsverordnung werden ab 2017 Hartz IV Empfänger nicht mehr gezwungen, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde.

Künftig muss eine Altersrente also nur noch dann vorzeitig beantragt werden, wenn sie trotz der vorzeitigen Inanspruchnahme und der damit verbundenen Abschläge bedarfsdeckend ist.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales v. 14.09.2016

 

Bundessozialgericht zur Zwangsverrentung Urteil 23.06.2016

Zur derzeitigen Rechtslage hat das BSG mit Urteil vom 23.06.2016 noch ausdrücklich entschieden, dass die Gründe, aus denen die Zwangsverrentung nicht verlangt werden könne, in der Unzumutbarkeitsverordnung abschließend geregelt sind und nur in besonderen, atypischen Fällen eine besondere Härte vorliegen könne. Ein solcher atypischer Fall liege nicht deshalb vor, weil die vorzeitige Altersrente nicht bedarfsdeckend sei und Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Eine anzuerkennende Härte ergibt sich auch nicht aus den strengeren Regelungen über die Berücksichtigung von Vermögen nach den Vorschriften des Sozialhilferechts.

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
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Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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Höherer Kindesunterhalt - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 erhöhen sich die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle sowie das staatliche Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die aktuelle Version

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Behindertenpauschbeträge ab 01.01.2021 erhöht


Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht. Ein Pauschbetrag wird nunmehr bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt.
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Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht Testament Erben trotz Hartz IV Priv. Krankenversicherung
Wechselmodell Erbvertrag Vermögensfreibeträge Rente mit 63
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