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  • BSG 29.06.2015 Darlehen für Mietkaution darf nicht gegen ALG II aufgerechnet werden

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Bei sozialwidrigem Verhalten können nur rechtmäßig erbrachte Leistungen zurückgefordert werden

Das LSG Bayern hat mit Urteil vom 19.11.2019 L 16 AS 782/16 entschieden, dass nur rechtmäßig erbrachte Leistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens zurückgefordert werden können.

In dem Rechtsstreit hatte ein Leistungsempfänger eine Abfindung von ca. 23.000 Euro innerhalb weniger Monate für Reisen ausgegeben und sich dann erneut beim JobCenter gemeldet. Das LSG hat in dem Verfahren festgestellt, dass ein Waldgrundstück des Leistungsempfängers einen tatsächlichen Wert hatte, der über dem Vermögensfreibetrag lag und daher die Leistungen zu Unrecht gewährt worden ware. Ein Erstattungsanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens komme daher nicht in Betracht, sondern nur eine Rückforderung der rechtswidrig gezahlten Leistungen nach den Vorschriften über die Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte.

Das LSG hat die Revision zum BSG zugelassen.

 

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 


Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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Höherer Kindesunterhalt - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 erhöhen sich die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle sowie das staatliche Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die aktuelle Version

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Behindertenpauschbeträge ab 01.01.2021 erhöht


Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht. Ein Pauschbetrag wird nunmehr bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt.
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Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht Testament Erben trotz Hartz IV Priv. Krankenversicherung
Wechselmodell Erbvertrag Vermögensfreibeträge Rente mit 63
Vaterschaftsanerkennung Erbschaftssteuer Elternunterhalt  
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