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Das Sozialschutzpaket wurde durch Gesetz vom 22.11.2021 verlängert.

Das Sozialschutzpaket II ist am 28.05.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 29.05.2020 in Kraft getreten. Mit Gesetz vom 22.11.2021 wurden die Regelungen verlängert.

Das Gesetz enthält einige sozialrechtlich wichtige Regelungen für die nächsten Monate:

6 Monate keine Vermögensanrechnung bei Hartz IV, Sozialhilfe und Grundsicherung:

Bei Bewilligungszeiträumen die vom 01.03.2020 bis 31.03.2022 beginnen, wird für die Dauer von sechs Monaten nur "erhebliches Vermögen" berücksichtigt. Es wird nach dem Gesetz vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorliegt, wenn dies bei Antragstellung erklärt wird.

Als erhebliches Vermögen ist nach den Weisungen der JobCenter Vermögen über 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Das Vermögen muss sofort verwertbar sein, also insbesondere Barmittel und sonstige liquide Mittel. Somit ist beispielsweise selbstgenutztes Wohneigentum auch dann nicht einzusetzen, wenn es im Einzelfall nicht angemessen ist. Wenn mehr als erhebliches Vermögen vorliegt, muss die Anrechnung geprüft werden, ggf. auch unter Härtefallgesichtspunkten.

 

6 Monate befristet keine Umzugsaufforderung durch das JobCenter oder Sozialamt:

Wenn es bisher keine Kostensenkungsaufforderung zur Senkung der Miete gab, gibt es befristet für 6 Monate keine Kostensenkungsaufforderung und der Zeitraum wird bei einer neuen Aufforderung auch später nicht mitgerechnet.

 

Vorläufige Leistungen für 6 Monate:

Bei vorläufig bewilligten Leistungen (wenn für die Feststellung längere Zeit benötigt wird) werden Leistungen für 6 Monate bewilligt. Nur wenn der Leistungsempfänger selbst es beantragt, wird abschließend über die Leistungen entschieden, ansonsten bleibt es bei der vorläufigen Entscheidung.

 

 

 

Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente wird für 2021 und 2022 erhöht

 

Die Hinzuverdienstgrenze erhöht sich rückwirkend für das gesamte Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 46.600 Euro und der Hinzuverdienstdeckel gilt nicht.