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Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht.

Ein Pauschbetrag wird nunmehr bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt.

Der steuerliche Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen nach § 33b Einkommensteuergesetz beträgt ab dem Steuerjahr 2021:

bei einem Grad der Behinderung von mindestens:

Prozent EUR
20 384 Euro
30 620 Euro
40 860 Euro
50 1.140 Euro
60 1.440 Euro
70 1.780 Euro
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro

Menschen, die hilflos sind (Merkzeichen H - und Schwerpflebebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5), Blinde und Taubblinde erhalten einen Pauschbetrag von 7 400 Euro.

Die bisherigen Freibeträge wurden erst ab einem GdB von 25 gewährt und lagen bei der Hälfte der jetzigen Beträge.