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Schnelle Scheidung – gewusst wie

Den Beginn des Trennungsjahres steuern

 Eine Scheidung wird frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen. Die Trennung bedeutet die Trennung von Tisch und Bett. Allerdings fängt das Trennungsjahr auch dann schon an, wenn die Eheleute in der Ehewohnung in verschiedenen Bereichen der Wohnung getrennt leben. Lassen Sie sich von Fachanwälten für Familienrecht dazu beraten, was Sie tun müssen, damit Sie möglichst schnell geschieden werden können.

Alle notwendigen Urkunden rechtzeitig besorgen

Falls Sie bereits ein Jahr oder fast ein Jahr von ihrem Ehepartner/Lebenspartner getrennt leben, können Sie dazu beitragen, dass sich die Bearbeitungsdauer für das Scheidungsverfahren erheblich verkürzt.

Für den Scheidungsantrag benötigt Ihr Scheidungsanwalt die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift. Wenn Sie diese nicht haben (bzw. nur Ihr Ehegatte) können Sie gegen eine geringe Gebühr beim Standesamt neue Urkunden anfordern, oftmals auch online.

Schnellere Scheidung mit geklärtem Versicherungsverlauf

 Auch Sie selbst haben die Verfahrensdauer eines Scheidungsverfahrens mit in der Hand. Da das Gericht die Scheidung erst durchführen kann, wenn die auszugleichenden Anwartschaften im Versorgungsausgleich geklärt sind, können Sie das Verfahren beschleunigen, indem Sie bereits im Trennungsjahr Ihr Rentenkonto bei der Rentenversicherung klären. Häufig ist das Rentenkonto unvollständig, da Ausbildungszeiten nicht enthalten sind oder die Kindererziehungszeiten nicht vorliegen. Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung und legen Sie die notwendigen Unterlagen dort vor. Dadurch verkürzt sich die Verfahrensdauer oft um mehrere Monate.

Professionelle Vorbereitung des Scheidungsantrags durch Fachanwälte

Lassen Sie sich im Scheidungsverfahren durch Fachanwälte für Familienrecht als Scheidungsanwalt vertreten. Diese stellen für Sie den Antrag so frühzeitig wie möglich und stellen mit Ihnen alle erforderlichen Unterlagen so zusammen, dass das Familiengericht weniger Rückfragen hat und dadurch die ganze Scheidung schneller geht.

Folgesachen klären und Scheidungsfolgenvereinbarungen abschließen

 

Sie sollten sich auch von Ihrem Scheidungsanwalt dazu beraten lassen, ob für Sie eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich in Betracht kommt und sinnvoll ist. Möglich sind viele Gestaltungen vom gänzlichen Ausschluss bis hin zu Varianten bezüglich zeitlichem Umfang oder Einbeziehung einzelner Versicherungen. Liegt bei Einreichung des Scheidungsantrages eine wirksame Vereinbarung der Ehepartner zum Versorgungsausgleich vor, kann dies das Scheidungsverfahren erheblich verkürzen.
Auch eine frühzeitige Vereinbarung zu Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn und Ehewohnung verhindert, dass sich das Scheidungsverfahren durch einen Folgesachenantrag, der kurz vor dem Scheidungstermin gestellt wird, in die Länge zieht.

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
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Beratung per Video und Telefon
Unser Angebot nicht nur in der Corona-Krise

Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Beratung. Viele Menschen kommen mit Fragen zu uns und wir geben gerne Auskunft, ob und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Dazu beraten wir Sie gern – und natürlich ganz persönlich und auf Ihre Situation bezogen.

 

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Wir sind weiterhin für Sie erreichbar!

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Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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