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Unterhaltsanspruch

Sie leben von Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner getrennt? Sie sind geschieden? Wird Ihr ehemaliger Partner pflegebedürftig, so geht der Unterhaltsanspruch Ihres ehemaligen Partners auf das JobCenter über oder wird vom Sozialamt übergeleitet. Das JobCenter oder Sozialamt wird dann von Ihnen zunächst Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen fordern. Häufig fordert das JobCenter oder Sozialamt auch von Ihnen die Auskunft über das Einkommen und Vermögen Ihres neuen Partners. Diese Auskunft muss das JobCenter bzw. Sozialamt aber direkt bei diesen Personen selbst anfordern. Ist Ihr Einkommen ausreichend, um Unterhalt zu zahlen, wird das JobCenter bzw. Sozialamt Sie zur Zahlung von Unterhalt auffordern.

Wir beraten Sie, ob das JobCenter oder Sozialamt von Ihnen Unterhalt fordern kann. Außerdem klären wir für Sie, wie viel Sie bezahlen müssen und was Sie gegen die Unterhaltszahlung einwenden können. Kommt es zu einer Auseinandersetzung mit dem JobCenter oder Sozialamt, so vertreten wir Sie außergerichtlich und vor dem Sozial- oder Familiengericht.

Elternunterhalt

Kinder haben eine Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern. Diese ist allerdings deutlich schwächer ausgeprägt als die Unterhaltspflicht der Eltern ihren minderjährigen Kindern gegenüber. Die gestiegene Lebenserwartung und der medizinische Fortschritt haben zur Folge, dass viele Menschen vor dem Tod Unterstützung brauchen oder zum Pflegefall werden. In diesem Fall sind die erwachsenen Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig.

Sie finden in der Rubrik Familienrecht mehr zum Elternunterhalt und zur Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern.