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  • BSG 23.06.2016: Unterhaltspflichtige müssen dem JobCenter nur Auskunft erteilen, wenn der Berechtigte Leistungen erhält

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Änderung der Zahlbeträge zum 01.07.2019 - Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2019

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2019. Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf hier veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

 

Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe beträgt ab dem 01.01.2019 (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354,00 € statt bisher 342,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406,00 € statt bisher 393,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476,00 € statt bisher 460,00 €. Der Bedarf des volljährigen Kindes (vierte Altersstufe) beträgt in der ersten Einkommensgruppe 527,00 €.

 

Zum 01.07.2019 wird das Kindergeldes erhöht und beträgt für das erste und zweite Kind 204 €, für das dritte Kind 210 € und
ab dem vierten Kind 235 €.

Daraus ergeben sich ab dem 01.07.2019 durch die Anrechnung des gestiegenen Kindergeldes geringere Zahlbeträge gegenüber den zum 01.01.2019 erhöhten Zahlbeträgen. Die Düsseldorfer Tabelle 2019 weist daher zwei Versionen der Tabelle der Zahlbeträge aus.

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
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Beratung per Video und Telefon
Unser Angebot nicht nur in der Corona-Krise

Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Beratung. Viele Menschen kommen mit Fragen zu uns und wir geben gerne Auskunft, ob und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Dazu beraten wir Sie gern – und natürlich ganz persönlich und auf Ihre Situation bezogen.

 

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Wir sind weiterhin für Sie erreichbar!

Auch während der Corona-Krise sind wir weiter für Sie erreichbar.

 

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Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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