• Aktuelle Seite:  
  • AKTUELLES
  • FAMILIENRECHT
  • Entlastung beim Elternunterhalt ab 2020 durch Gesetzesänderung

Alte Jakobstraße 78 | 10179 Berlin Tel. +49 (0) 30 / 23 55 29-0

header_left

+49 - (0)30 - 23 55 29-0

+49 - (0)30 - 23 55 29-99

kanzlei@rechtsanwalt-partner.de

Alte Jakobstr. 78, 10179 Berlin

header_right
zum Menü...
  • HOME>open
    • KANZLEI
    • SUSANNE JANSSEN
    • THOMAS STAUDACHER
    • BÜROTEAM
    • ANFAHRT
    • KOSTEN
    • PROZESSKOSTENHILFE
    • STELLENANGEBOTE
    • KONTAKT
  • ERBRECHT>open
    • FAQ ERBRECHT - HÄUFIGE FRAGEN
    • ERBENGEMEINSCHAFT
    • ERBSCHEIN
    • TESTAMENT
    • TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
    • PFLICHTTEIL
    • ERBSCHAFTSTEUER
    • PATIENTENVERFÜGUNG
    • VORSORGEVOLLMACHT
    • BETREUUNGSVERFÜGUNG
    • ERBRECHT MIT BERATUNGSHILFE DURCHSETZEN
  • FAMILIENRECHT>open
    • UNTERHALTSRECHNER
    • DÜSSELDORFER TABELLE
    • SORGERECHT
    • ELTERNUNTERHALT
    • EHEVERTRAG-LEBENSPARTNERSCHAFTSVERTRAG
  • VORSORGE>open
    • VORSORGEVOLLMACHT UND PATIENTENVERFÜGUNG
    • TESTAMENT
    • EHEVERTRAG
    • LEBENSPARTNERSCHAFTSVERTRAG
    • BETREUUNGSVERFÜGUNG
  • SCHEIDUNG>open
    • SCHEIDUNGSANWALT
    • SCHEIDUNGSKOSTEN
    • ONLINE-SCHEIDUNG>open
      • SCHEIDUNGSFORMULAR
    • VERSORGUNGSAUSGLEICH
    • ZUGEWINNAUSGLEICH
  • SOZIALRECHT>open
    • HARTZ 4>open
      • Hartz 4 - Corona - Sozialpaket
      • MIETE
      • SANKTIONEN
      • SCHONVERMÖGEN
      • RÜCKFORDERUNG
      • SOZIALWIDRIGES VERHALTEN
      • ERBEN
      • BEDÜRFTIGENTESTAMENT
      • UNTERHALTSREGRESS
      • ZWANGSVERRENTUNG
    • SOZIALAMT>open
      • MIETE
      • SCHONVERMÖGEN
      • RÜCKFORDERUNG
      • SOZIALWIDRIGES VERHALTEN
      • BEHINDERTENTESTAMENT
      • UNTERHALTSREGRESS
      • ERBEN UND SOZIALAMT
    • SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG
    • BEHINDERUNG>open
      • SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
      • VERSCHLIMMERUNGSANTRAG
      • ERWERBSMINDERUNG
      • REHABILITATION UND TEILHABE
    • AUSBILDUNG
    • KINDERGELD
    • MUTTERSCHAFTSGELD
    • SOZIALGERICHTSVERFAHREN
  • SOZIALVERSICHERUNG>open
    • ARBEITSLOSENGELD>open
      • AUFSTOCKUNG
      • SPERRZEITEN
    • KRANKENVERSICHERUNG
    • RENTENVERSICHERUNG>open
      • RENTE MIT 63
      • ERWERBSMINDERUNGSRENTE
      • HINTERBLIEBENENRENTE
      • RENTENBERECHNUNG
    • UNFALLVERSICHERUNG
    • PFLEGEVERSICHERUNG
  • AKTUELLES>open
    • ERBRECHT
    • SOZIALRECHT
    • FAMILIENRECHT
    • ÜBER UNS

Neue Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2020

Nicht nur der  Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2020, sondern auch erstmals seit vielen Jahren der Bedarf Studierender, die nicht mehr im elterlichen Haushalt leben.

Zudem erhöht sich auch der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten. Abzuwarten bleibt ob auch das Kammergericht Berlin, die Veränderungen für Studenten und Unterhaltsverpflichtete ab dem 01.01.2020 in seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien übernimmt. Diese sind bisher noch nicht veröffentlicht.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf hier veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe beträgt ab dem 01.01.2020 (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 369,00 € statt bisher 354,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 424,00 € statt bisher 406,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 497,00 € statt bisher 476,00 €. Der Bedarf des volljährigen Kindes (vierte Altersstufe) beträgt in der ersten Einkommensgruppe 530,00 €.

Der Bedarf von Studierenden, die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben soll von 735,- auf 860,-€ monatlich steigen.

Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen, unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden soll für Erwerbstätige ab dem 01.01.2020 1.160,- € anstatt zuvor 1.080,-€ betragen und für Nichterwerbstätige ab dem 01.01.2020 960,-€ anstatt zuvor 880,-€.

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 


Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

Weiterlesen ...

Höherer Kindesunterhalt - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 erhöhen sich die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle sowie das staatliche Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die aktuelle Version

Weiterlesen ...

Behindertenpauschbeträge ab 01.01.2021 erhöht


Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht. Ein Pauschbetrag wird nunmehr bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt.
Weiterlesen ...
Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht Testament Erben trotz Hartz IV Priv. Krankenversicherung
Wechselmodell Erbvertrag Vermögensfreibeträge Rente mit 63
Vaterschaftsanerkennung Erbschaftssteuer Elternunterhalt  
Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 

  • TEAM
  • KONTAKT
  • ANFAHRT
  • LINKS
  • IMPRESSUM
  • DATENSCHUTZ