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Ehegattenvertretungsrecht - einer der größten Rechtsirrtümer in Deutschland

Viele Menschen glauben, wenn sie dement oder durch einen Unfall plötzlich handlungsunfähig werden, könne der Ehepartner automatisch für sie oder ihn entscheiden. Dies ist nach der geltenden Rechtslage allerdings nicht der Fall.

Ohne eine Vorsorgsvollmacht oder eine Hinzuziehung des Gerichts kann keiner Entscheidungen treffen.Das Land NRW will dies ändern und hat mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, welches zukünftig ein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehegatten vorsieht.


Ehegatteb sollen zukünftig über Heilbehandlungen, operative Eingriffe oder das Unterlassen von bestimmmten Behandlungsmaßnahmen auch dann entscheiden können, wenn der Betroffene keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Derzeit gilt dies allerdings noch nicht.

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
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Beratung per Video und Telefon
Unser Angebot nicht nur in der Corona-Krise

Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Beratung. Viele Menschen kommen mit Fragen zu uns und wir geben gerne Auskunft, ob und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Dazu beraten wir Sie gern – und natürlich ganz persönlich und auf Ihre Situation bezogen.

 

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Wir sind weiterhin für Sie erreichbar!

Auch während der Corona-Krise sind wir weiter für Sie erreichbar.

 

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Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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