Ehegattenvertretungsrecht - einer der größten Rechtsirrtümer in Deutschland
Viele Menschen glauben, wenn sie dement oder durch einen Unfall plötzlich handlungsunfähig werden, könne der Ehepartner automatisch für sie oder ihn entscheiden. Dies ist nach der geltenden Rechtslage allerdings nicht der Fall.
Ohne eine Vorsorgsvollmacht oder eine Hinzuziehung des Gerichts kann keiner Entscheidungen treffen.Das Land NRW will dies ändern und hat mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, welches zukünftig ein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehegatten vorsieht.
Ehegatteb sollen zukünftig über Heilbehandlungen, operative Eingriffe oder das Unterlassen von bestimmmten Behandlungsmaßnahmen auch dann entscheiden können, wenn der Betroffene keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Derzeit gilt dies allerdings noch nicht.