• Aktuelle Seite:  
  • AKTUELLES
  • ERBRECHT
  • Richtig vererben als deutscher Rentner im europäischen Ausland

Alte Jakobstraße 78 | 10179 Berlin Tel. +49 (0) 30 / 23 55 29-0

header_left

+49 - (0)30 - 23 55 29-0

+49 - (0)30 - 23 55 29-99

kanzlei@rechtsanwalt-partner.de

Alte Jakobstr. 78, 10179 Berlin

header_right
zum Menü...
  • HOME>open
    • KANZLEI
    • SUSANNE JANSSEN
    • THOMAS STAUDACHER
    • BÜROTEAM
    • ANFAHRT
    • KOSTEN
    • PROZESSKOSTENHILFE
    • STELLENANGEBOTE
    • KONTAKT
  • ERBRECHT>open
    • FAQ ERBRECHT - HÄUFIGE FRAGEN
    • ERBENGEMEINSCHAFT
    • ERBSCHEIN
    • TESTAMENT
    • TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
    • PFLICHTTEIL
    • ERBSCHAFTSTEUER
    • PATIENTENVERFÜGUNG
    • VORSORGEVOLLMACHT
    • BETREUUNGSVERFÜGUNG
    • ERBRECHT MIT BERATUNGSHILFE DURCHSETZEN
  • FAMILIENRECHT>open
    • UNTERHALTSRECHNER
    • DÜSSELDORFER TABELLE
    • SORGERECHT
    • ELTERNUNTERHALT
    • EHEVERTRAG-LEBENSPARTNERSCHAFTSVERTRAG
  • VORSORGE>open
    • VORSORGEVOLLMACHT UND PATIENTENVERFÜGUNG
    • TESTAMENT
    • EHEVERTRAG
    • LEBENSPARTNERSCHAFTSVERTRAG
    • BETREUUNGSVERFÜGUNG
  • SCHEIDUNG>open
    • SCHEIDUNGSANWALT
    • SCHEIDUNGSKOSTEN
    • ONLINE-SCHEIDUNG>open
      • SCHEIDUNGSFORMULAR
    • VERSORGUNGSAUSGLEICH
    • ZUGEWINNAUSGLEICH
  • SOZIALRECHT>open
    • HARTZ 4>open
      • Hartz 4 - Corona - Sozialpaket
      • MIETE
      • SANKTIONEN
      • SCHONVERMÖGEN
      • RÜCKFORDERUNG
      • SOZIALWIDRIGES VERHALTEN
      • ERBEN
      • BEDÜRFTIGENTESTAMENT
      • UNTERHALTSREGRESS
      • ZWANGSVERRENTUNG
    • SOZIALAMT>open
      • MIETE
      • SCHONVERMÖGEN
      • RÜCKFORDERUNG
      • SOZIALWIDRIGES VERHALTEN
      • BEHINDERTENTESTAMENT
      • UNTERHALTSREGRESS
      • ERBEN UND SOZIALAMT
    • SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG
    • BEHINDERUNG>open
      • SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
      • VERSCHLIMMERUNGSANTRAG
      • ERWERBSMINDERUNG
      • REHABILITATION UND TEILHABE
    • AUSBILDUNG
    • KINDERGELD
    • MUTTERSCHAFTSGELD
    • SOZIALGERICHTSVERFAHREN
  • SOZIALVERSICHERUNG>open
    • ARBEITSLOSENGELD>open
      • AUFSTOCKUNG
      • SPERRZEITEN
    • KRANKENVERSICHERUNG
    • RENTENVERSICHERUNG>open
      • RENTE MIT 63
      • ERWERBSMINDERUNGSRENTE
      • HINTERBLIEBENENRENTE
      • RENTENBERECHNUNG
    • UNFALLVERSICHERUNG
    • PFLEGEVERSICHERUNG
  • AKTUELLES>open
    • ERBRECHT
    • SOZIALRECHT
    • FAMILIENRECHT
    • ÜBER UNS

Deutsche Rentner im europäischen Ausland - so vermeiden Sie Probleme mit Ihrem Erbe

Deutsche Renter, die sich beispielsweise überwiegend auf Mallorca oder auf den griechischen Inseln aufhalten, vererben ihren Nachlass nach dem Recht des Staates des Aufenthaltsortes. Das kann die in Deutschland wohnenden Kinder oder andere Angehörige vor schwierige Probleme in der Nachlassabwicklung stellen.

 Seit dem 17.08.2015 sind bei Todesfällen die Gerichte des Mitgliedsstaates der EU zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte ( Art. 4 EU-Erbrechtsverordnung). Der gewöhnliche Aufenthalt ist dabei nicht unbedingt der Ort, an dem der Erblasser polizeilich gemeldet war, sondern der Ort, an dem sich der Erblasser in den letzten Monaten seines Lebens tatsächlich aufgehalten hat.

Das OLG Hamm hat beispielsweise am 02.01.2018 im Verfahren 10 W 35/17 im Fall eines aus Deutschland stammenden und in Spanien lebenden Erblasser entschieden, dass sich der maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers aus einer Gesamtberücksichtigung der Lebensumstände unter Einschluss des Aufenthalts-und Bleibewillens ergibt. Der oberste Gerichtshof Wien hat am 25.09.2018 im Verfahren zum Aktenzeichen 2 Nc 23/18g entschieden, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthaltes derjenige des Todes ist. Der gewöhnliche Aufenthalt erfordere zudem eine gewisse Stabilität und nur ein vorübergehender Aufenthalt reiche nicht aus.  

Deutsche Renter, die sich beispielsweise überwiegend auf Mallorca, an der Algarve oder auf den griechischen Inseln aufhalten, weil sie dort eine Immobilie erworben haben, vererben ihren Nachlass nach dem Recht des Staates des Aufenthaltsortes. Das kann die weiterhin in Deutschland wohnenden Kinder oder andere Angehörige vor schwierige Probleme in der Nachlassabwicklung stellen.

Die EU-Erbrechtsverordnung bietet Möglichkeiten der Rechtswahl im Rahmen einer letztwilligen Verfügung wie einem Testament oder einem Erbvertrag.
Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 


Beratung per Video und Telefon
Unser Angebot nicht nur in der Corona-Krise

Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Beratung. Viele Menschen kommen mit Fragen zu uns und wir geben gerne Auskunft, ob und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Dazu beraten wir Sie gern – und natürlich ganz persönlich und auf Ihre Situation bezogen.

 

Weiterlesen ...

Wir sind weiterhin für Sie erreichbar!

Auch während der Corona-Krise sind wir weiter für Sie erreichbar.

 

Weiterlesen ...

Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

Weiterlesen ...
Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht Testament Erben trotz Hartz IV Priv. Krankenversicherung
Wechselmodell Erbvertrag Vermögensfreibeträge Rente mit 63
Vaterschaftsanerkennung Erbschaftssteuer Elternunterhalt  
Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 

  • TEAM
  • KONTAKT
  • ANFAHRT
  • LINKS
  • IMPRESSUM
  • DATENSCHUTZ