Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass das Kindergeld ab dem 01.01.2023 erhöht wird, um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen.
Familien erhalten ab dem 01.01.2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro. Unterschiedliche Beträge für das 1., 2., 3. oder weitere Kinder gibt es nicht mehr.
Zusätzlich zum Kinder kann ein Kinderzuschlag gezahlt werden. Dieser unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Um die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Der Kinderzuschlag muss bei der zuständigen Familienkasse, die auch das Kindergeld zahlt, beantragt werden. Sie können mit einem online-tool der Familienkasse dem Kizlotzen prüfen, ob sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Neben dem Kinderzuschlag gibt es auch noch einen Sofortzuschlag. Diesen Sofortzuschlag bekommen beispielsweise Kinder, die in Familien leben, die mit der Grundsicherung auskommen müssen, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Dieser Zuschlag muss nicht beantragt werden, sondern wird zusammen mit den anderen Sozialleistungen ausgezahlt.