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Die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab dem 01.01.2023 ist bereits veröffentlicht.

Den link zur neuen Tabelle finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2023

Die Düsseldorfer Tabelle wird durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die Tabelle hat zwar keinen Gesetzesrang, wird aber von allen Familiengerichten in sämtlichen Oberlandesgerichtsbezirken bei der Berechnung von Kindesunterhalt angewendet.

Nachdem sich die Mindestunterhaltsbeträge (1. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle) vom Jahr 2021 auf das Jahr 2022 nur minimal erhöht haben nämlich um Beträge zwischen 3,- € und 5,- €, erfolgt zum Jahreswechsel 2022/2023 eine ganz erhebliche Erhöhung mit Erhöhungsbeträgen zwischen 41,-€ und 59,-€.

Alter des Kindes     Unterhalt 2022     Unterhalt 2023

0-5 Jahre                    396 €                  437 €

6-11 Jahre                  455 €                  502 €

12-17 Jahre                533 €                  588 €

ab 18 Jahre                569 €                  628 €

Das staatliche Kindergeld für jedes erste, zweite und dritte Kind wurde auf 250,-€ erhöht. Das staatliche Kindergeld für jedes vierte und weitere Kind beträgt unverändert 250,-€. Damit wurde eine Vereinheitlichung geschaffen. In 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 250,-€.

Die Zahlbeträge für den Unterhalt ergeben sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen (=125,- €), volles Kindergeld bei Volljährigen(=250,-€)) vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle.

Ob sich der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen, unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, zum 01.01.2023 ändern wird, können wir noch nicht sagen, da das Kammergericht Berlin seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die in der Regel ab dem 01.01. eines jeden Jahres gelten, erfahrungsgemäß erst im Laufe des Monats veröffentlicht. Derzeit gelten noch die Leitlinien des Kammergerichts Stand 01.01.2022.