Das Bürgergeldgesetz: ab 2023 mehr vom Erbe behalten und einfacher Vererben.
Mit zwei Urteilen vom 25.09.2019 - VIII ZR 138/18 und VIII ZR 122/18 hat der BGH entschieden, ...
Deutsche Renter, die sich beispielsweise überwiegend auf Mallorca oder auf den griechischen Inseln aufhalten, vererben ihren Nachlass nach dem Recht des Staates des Aufenthaltsortes. Das kann die in Deutschland wohnenden Kinder oder andere Angehörige vor schwierige Probleme in der Nachlassabwicklung stellen.
Mit Urteil vom 12.12.2018 hat das LSG Niedersachen-Bremen entschieden, dass ein AlG-II Empfänger der ca. 190.000 € geerbt und diese innerhalb von etwas mehr als 2 Jahren ausgegeben hatte, wegen sozialwidrigen Verhaltens zum Ersatz der Kosten verpflichtet ist.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren am 06.08.2018 entschieden, dass das JobCenter verlangen kann, dass ein Miterbenanteil zur Sicherung an das JobCenter verpfändet wird und Leistungen als Darlehen beantragt wird.
Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 22.11.2016 Grundsätze zum Ausgleich von Pflegeleistungen unter Abkömmlingen aufgestellt.
Am 29.06.2016 hat der BGH entschieden, dass Schenkungen auch nach der 10-Jahresfrist bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen berücksichtigt werden müssen, wenn der Erblasser den Gegenstand weiterhin im Wesentlichen selber nutzt.
Das SG Mainz hat mit Urteil vom 23.08.2016 Az S 4 AS 921/15 entschieden dass ein AlG-II Empfänger seinen Pflichtteil nach dem erstverstorbenen Elternteil aus einem Berliner Testament geltend machen muss. Das Gericht geht zwar davon aus, dass im Falle eines Berliner Testaments von einem Leistungsempfänger grundsätzlich nicht verlangen könne, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.
Das Bayerische LSG hat mit Urteil vom 22.07.2015 entschieden, dass Bestattungskosten von einer als Einkommen zu berücksichtigenden Erbschaft nur im Monat des Zuflusses abgezogen werden könnten. Bei dem Zufluss handelte es sich um Steuererstattungen die dem Erben Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Anfall der Erbschaft könnten nur berücksichtigt werden, soweit sie im jeweiligen Zuflussmonat anfallen.
Mit Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R - hatte das BSG entschieden, dass eine Erbschaft, die während des Bezuges von AlG-II anfällt, grundsätzlich Einkommen ist. Zu berücksichtigen ist der Zufluss der Erbschaft ab dem Zeitpunkt wenn die Erbschaft als bereite Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, also zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet werden können.
Die Regelbedarfe beim Bürgergeld (bisher AlG-II /Hartz IV) und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2024 erhöht.
Mit einer Gesetzesänderung zum 01.01.2024 hat der Gesetzgeber nunmehr ausdrücklich auch den Zufluss von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen im SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe) als Vermögen und nicht mehr als Einkommen geregelt.