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Betreuungsverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer Person Ihres Vertrauens rechtlich die Möglichkeit, an Ihrer Stelle und nach Ihren Wünschen zu handeln. In diesem Fall kann das Betreuungsgericht nur dann einen Betreuer bestellen, wenn der Vorsorgebevollmächtigte die anstehenden Aufgaben trotz Vollmacht nicht erledigen kann. Daher haben Sie mit einer Vorsorgevollmacht die Möglichkeit, Ihren Vorsorgebevollmächtigten selbst zu bestimmen. Durch das Auftragsverhältnis können Sie Ihrem Vorsorgebevollmächtigten Ihre Wünsche mitteilen und an diese binden.

 

Wir beraten Sie, wie Ihre Vorsorgevollmacht gestaltet und eingesetzt werden kann. Wir entwerfen Ihre individuelle Vorsorgevollmacht für Sie und bereiten bei Bedarf die notarielle Beurkundung vor.

 

Alternativ oder ergänzend zur Vorsorgevollmacht können Sie eine Betreuungsverfügung errichten. In dieser benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die das Betreuungsgericht bei Bedarf zu Ihrem Betreuer bestellen soll. Auf diese Weise können Sie erreichen, dass eine Ihnen nahestehende Person als Betreuer eingesetzt wird und Sie vertritt. Sie verhindern damit, dass ein familienfremder Betreuer eingesetzt wird, der aus Ihrem eigenen Vermögen vergütet werden muss.

 

Wir beraten Sie umfassend zu den sinnvollen, notwendigen, aber auch ausreichenden Vollmachten und Verfügungen und bereiten diese für Sie vor.